Die Organe
unserer Genossenschaft:
Eine Wohnungsbaugenossenschaft basiert auf dem Prinzip der Selbsthilfe: Als Mitglied sind Sie nicht bloß Mieter, sondern auch Miteigentümer der Organisation. Damit eine solche Gemeinschaft handlungsfähig bleibt, teilen sich verschiedene Gremien die Aufgaben und die Verantwortung.
Gerade bei großen Genossenschaften mit vielen Tausend Mitgliedern wäre eine Abstimmung im Plenum organisatorisch kaum machbar. Aus diesem Grund wählen alle Mitglieder in einer demokratischen Wahl für mehrere Jahre eine Vertreterversammlung. Dieses Gremium funktioniert ähnlich wie ein Parlament: Die gewählten Vertreter nehmen die Interessen der gesamten Mitgliedschaft wahr und entscheiden bei den zentralen Themen stellvertretend für alle.
Die Vertreterversammlung kommt mindestens einmal jährlich zusammen. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört die Wahl des Aufsichtsrats. Dieser nimmt eine prüfende, beratende und unterstützende Rolle ein: Er setzt den Vorstand ein und überwacht dessen Arbeit. Der Vorstand wiederum führt das operative Geschäft. Zusammen mit dem Team der Mitarbeiter kümmert er sich um die tägliche Verwaltung, setzt die Satzung um und stellt sicher, dass die Genossenschaft im Sinne ihrer Mitglieder handelt.
Eine visuelle Übersicht sowie detailliertere Informationen zu den einzelnen Aufgaben finden Sie in den folgenden Abschnitten: